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   VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937   

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https://dejure.org/2012,24455
VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937 (https://dejure.org/2012,24455)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.01.2012 - 15 C 10.2937 (https://dejure.org/2012,24455)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Januar 2012 - 15 C 10.2937 (https://dejure.org/2012,24455)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    KostenfestsetzungsbeschlussBeschwerde gegen die Zurückweisung der ErinnerungErstattungsfähigkeit der Kosten des Gutachters eines Beteiligten bei Veranlassung durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 779
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 30.06.2009 - 15 CS 08.3019

    Erweiterung des Hotels Kurcafe in Füssen kann beginnen

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
    Die Antragstellerin wandte sich im Klagewege und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. Au 4 S 08.1211; nachgehend BayVGH Az. 15 CS 08.3019) gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung für einen Hotelneubau.

    Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wurde bereits mit Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2008 mit der Maßgabe abgelehnt, dass die Baugenehmigung um einzelne Auflagen ergänzt wird (vgl. auch BayVGH vom 30.6.2009 Az. 15 CS 08.3019).

  • BVerwG, 11.04.2001 - 9 KSt 2.01

    Erstattungsfähige Kosten; zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
    Außerdem ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen: Die Prozesssituation muss das Gutachten herausfordern, und dessen Inhalt muss auf die Verfahrensförderung zugeschnitten sein (BVerwG vom 11.4.2001 Az. 9 KSt 2/01, 11 A 13/97 NVwZ 2001, 919).
  • VGH Bayern, 02.12.2010 - 15 ZB 08.1428

    Ein die Fragen des Immissionsschutzes umfassender Antrag auf Erteilung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
    Es obliegt dem Bauherrn, die Auswirkungen seines Vorhabens auf die Nachbarschaft in seiner Planung zu berücksichtigen und die Nachbarverträglichkeit seines Vorhabens jedenfalls dann nachzuweisen, wenn die Möglichkeit eines planungsrechtlich relevanten Rücksichtnahmeverstoßes im Einzelfall nahe liegt (Art. 64 Abs. 2 Satz 1 BayBO; BayVGH vom 2.12.2010 Az. 15 ZB 08.1428 BayVBl 2011, 271).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1997 - 5 S 1743/95

    Aufwendungen für vorprozessual beauftragten Privatgutachter als erstattungsfähige

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
    Die Aufwendungen des Antragsgegners für die Hinzuziehung seines privaten Lärmschutzsachverständigen sind mithin zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig und erstattungsfähig, weil sie vom Verwaltungsgericht veranlasst wurden (VGH BW vom 26.2.1997 Az. 5 S 1743/95 NVwZ-RR 1998, 690; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, RdNr. 8 zu § 162) und die gerichtliche Aufforderung nicht lediglich auf die Ergänzung unvollständiger Unterlagen gerichtet war.
  • VGH Bayern, 28.01.2010 - 8 M 09.40063

    Kostenerinnerung; Beigeladener; Sachverständigenkosten des Vorhabensträgers

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
    Ausnahmsweise können dessen Aufwendungen bei Vorliegen atypischer Umstände gleichwohl erstattungsfähig sein, etwa wenn die Hinzuziehung des Sachverständigen gerichtlich veranlasst war (BayVGH vom 28.1.2010 Az. 8 M 09.40063 NVwZ-RR 2010, 663 m. w. N. für den Fall eines von der Planfeststellung begünstigten Vorhabensträgers).
  • VG Augsburg, 30.10.2008 - Au 4 S 08.1211

    Baurecht; Nachbarantrag; Umbau und Neubau eines Hotels; vorhabenbezogener

    Auszug aus VGH Bayern, 11.01.2012 - 15 C 10.2937
    Die Antragstellerin wandte sich im Klagewege und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. Au 4 S 08.1211; nachgehend BayVGH Az. 15 CS 08.3019) gegen eine dem Antragsgegner erteilte Baugenehmigung für einen Hotelneubau.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.03.2012 - L 13 SB 92/11

    Widerspruchsverfahren - Kosten - Gutachten

    Abzustellen ist insbesondere darauf, ob die Einholung zur Vorbereitung des weiteren Verfahrens und/oder zur Erlangung der erforderlichen Sachkunde geboten war (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 11. Februar 2010 - L 13 SB 61/08 - sowie LSG Niedersachsen, Beschluss vom 22. August 2001 - L 3 P 12/01 - und Bay. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 15 C 10.2937 - sowie OLG Saarland, Beschluss vom 14. Oktober 2011 - 9 W 131/11 - 21 -).
  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40011

    Zur Kostenerstattung für die Beiziehung eines privaten Sachverständigen

    Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind; BayVGH, B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2020 - 8 E 862/20
    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 13 OA 207/11 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Januar 2012 - 15 C 10.2937 -, NVwZ-RR 2012, 779 (780).
  • VGH Bayern, 03.05.2021 - 22 M 21.40010

    Zur Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Gutachters (hier: Lärm- und

    Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind; BayVGH, B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 162 Rn. 9).
  • VGH Bayern, 15.09.2023 - 22 M 23.40003

    Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen,

    Als weiteres Kriterium zieht die Rechtsprechung heran, ob das Erscheinen von von der Behörde bereits im Verwaltungsverfahren beauftragten Gutachtern in der mündlichen Verhandlung durch eine entsprechende Aufforderung des Gerichts veranlasst wurde (vgl. BVerwG, B.v. 8.10.2008 - 4 KSt 2000/08 u.a. - juris Rn. 4, wonach die Grundsätze zur nur ausnahmsweisen Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten nur bei nicht gerichtlich veranlasstem Erscheinen von Sachverständigen anwendbar sind; BayVGH, B.v. 3.5.2021 - 22 M 21.40010 - juris Rn. 6; B.v. 11.1.2012 - 15 C 10.2937 - juris Rn. 16 ff.; s. auch BayVGH, B.v. 28.1.2010 - 8 M 09.40063 - juris Rn. 9; BayVGH, B.v. 29.3.2011 - 22 M 11.300 - juris Rn. 17; Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, § 162 Rn. 9).
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